RS0056188 – OGH Rechtssatz
RS0056188 – OGH Rechtssatz
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Voraussetzungen zur Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens über Antrag des zur Streichung verurteilten ehemaligen Rechtsanwaltes. Anträge analog § 360 StPO sind vom Disziplinarrat zu stellen bzw zu erledigen.