JudikaturJustizRS0056013

RS0056013 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Oktober 1998

Um eine nichtige, dh "vernichtbare" Ehe handelt es sich, wenn der äußere Schein einer Ehe gegeben ist; um eine Nichtehe, wenn nicht einmal dieser Schein gegeben ist.

Entscheidungen
3