JudikaturJustizRS0055086

RS0055086 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. September 2023

Ehre und Ansehen eines ganzen Berufsstands können durch das Fehlverhalten eines einzelnen nur dann beeinträchtigt werden, wenn dieses Fehlverhalten entweder einem größeren Personenkreis zur Kenntnis gelangt oder so schwerwiegend ist, dass selbst mit einer auf wenige Personen beschränkten Kenntnis diese Gefahr der Beeinträchtigung verbunden ist. Dabei ist jeweils auf den Einzelfall Bedacht zu nehmen.

Entscheidungen
34