Spruch Der Berufung wegen Schuld wird nicht Folge gegeben. Hingegen wird der Berufung wegen Strafe Folge gegeben und über den Beschuldigten unter Bedachtnahme gemäß § 16 Abs 5 zweiter Satz DSt auf das Erkenntnis des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer Wien vom 9. März 2021, AZ D 212/18, die Disziplina…
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde * der Disziplinarvergehen der Verletzung von Berufspflichten (1./ bis 6./) und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes (1./ bis 5./) nach § 1 Abs 1 erster und zweiter Fall DSt schuldig erkannt und unter Bedachtnahme (§ 16 Abs 5 zweit…
Rechtliche Beurteilung [5] Die Mängelrüge (Z 5 erster, zweiter und dritter Fall) zeigt nicht deutlich und bestimmt (§ 285a Z 2 StPO) auf, in Bezug auf welche entscheidenden Tatsachen (vgl zum Begriff Ratz , WK StPO § 281 Rz 398 f; RIS Justiz RS0117264) das Erkenntnis „undeutlich, unvollständig und mit sich selbst im W…