JudikaturJustizRS0054817

RS0054817 – OGH, AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
20. März 2024

Solange bei wertenden Äußerungen die Grenzen zulässiger Kritik nicht überschritten werden, kann auch massive, in die Ehre eines anderen eingreifende Kritik, die sich an konkreten Fakten orientiert, zulässig sein.

Entscheidungen
73