JudikaturJustizRS0054792

RS0054792 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Juni 1997

Der Nothilfe leistende Geschäftsführer ohne Auftrag hat Anspruch auf angemessene Entschädigung (Billigkeitshaftung für bei der Nothilfe erlittene Schäden nach den Umständen des Einzelfalls). Dieser Anspruch kann gemäß § 332 Abs 1 ASVG auf den Sozialversicherungsträger übergehen.

Entscheidungen
3