Spruch Der Revision der klagenden Partei wird nicht, der Revision der beklagten Partei hingegen Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß das Endurteil zu lauten hat: "Das restliche Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei weitere S 154.…
Text Entscheidungsgründe: Zu den Ergebnissen des ersten Rechtsganges wird auf den Aufhebungsbeschluß 2 Ob 46/95 = EvBl 1996/39 = DRdA 1996, 311 (Grömmer/Oberhofer) verwiesen. Im zweiten Rechtsgang hat die Klägerin weiter vorgebracht, zu Gunsten des Beklagten bestehe eine private Haftpflichtversicherun…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen sind zulässig. Die Revision der Klägerin ist nicht, die des Beklagten hingegen berechtigt. Zur Revision der Klägerin: Die Klägerin macht zusammengefaßt geltend, die Nothelferin, auf deren Seite kein Mitverschulden vorliege, habe nicht im allgemeinen, sondern ausschließlich im indiv…