Spruch Soweit sich der Revisionsrekurs gegen Punkt A 3 des Beschlusses des Rekursgerichtes wendet, wird er zurückgewiesen. Im übrigen (Bekämpfung von Punkt B und C) wird der Akt dem Erstgericht zurückgestellt.…
Text Begründung: Die betreibende Gläubigerin beantragte die Vollstreckbarerklärung des Versäumnisurteils des Landgerichtes Mainz vom 25.10.1996, 9 O 213/96, über DM 167.000,-- und des Kostenfestsetzungsbeschlusses mit dem gleichen AZ vom 9.1.1997, sowie aufgrund dieser Exekutionstitel die Bewilligung d…
Rechtliche Beurteilung Beim selbständigen Kostenfestsetzungsbeschluß nach § 104 dZPO handelt es sich um einen "vollstreckbaren Titel" gemäß § 794 Abs 1 Z 2 dZPO. Auch wenn dieser Beschluß vom Bestehen des Kostenanspruches, der aus dem Urteil bzw sonstigen Titel hervorgeht, abhängig ist, ist er ein selbständiger Vollstrec…