RS0053712 – OGH Rechtssatz
RS0053712 – OGH Rechtssatz
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Die unterschiedliche Regelung für im Grenzkataster und für im Grundsteuerkataster eingetragene Grundstücke unter den Gesichtspunkten der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und der Eigentumsverletzung ist nicht verfassungsrechtlich bedenklich.