Spruch Der Revisionsrekurs wird, soweit er sich gegen die Nichtzuerkennung einer 4 % übersteigenden Verzinsung des noch nicht geleisteten Entschädigungsbetrages und der Kosten der anwaltlichen Vertretung der Antragsteller im erst- und zweitinstanzlichen Verfahren richtet, zurückgewiesen; im Übrigen wird ih…
Text Begründung: Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 24. Juli 1978, BauR-5887/3-1978 Po/La, wurden gemäß §§ 17, 20 BStG in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes Ackerflächen der im gemeinsamen Eigentum der Antragsteller stehenden Li…
Rechtliche Beurteilung Zu den im Revisionsrekursverfahren sachlich zu behandelnden Punkten ist wie folgt Stellung zu nehmen: Gemäß § 18 Abs 1 BStG gebührt dem Enteigneten für alle durch die Enteignung verursachten vermögensrechtlichen Nachteile Schadloshaltung (§ 1323 ABGB). Bei Bemessung der Entschädigung haben jedoch de…