JudikaturJustizRS0053604

RS0053604 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 2008

Bei der Bewertung der Entschädigung hat der Wert der besonderen Vorliebe und die Werterhöhung außer Betracht zu bleiben, die die abzutretende Liegenschaft durch die straßenbauliche Maßnahme erfährt.

Entscheidungen
8