JudikaturJustizRS0053539

RS0053539 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Januar 2024

Davon ausgehend, dass jede Delegierung den Gerichtsstand verändert, sind die Bestimmungen der §§ 62, 63 StPO - angesichts des verfassungsrechtlich garantierten Rechts auf den gesetzlichen Richter - streng auszulegen.

Entscheidungen
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