Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei 185,76 EUR (darin 30,96 EUR USt) an Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die am 25. 10. 1979 geborene Klägerin bezog vom 15. 3. 2009 bis 1. 8. 2009 Arbeitslosengeld von 28,88 EUR täglich und ab 2. 8. 2009 Notstandshilfe von 11,93 EUR täglich. Sie war zu dieser Zeit schwanger. Da der errechnete Geburtstermin auf den 28. 9. 2009 fiel, begann ihre Mutte…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht angeführten Grund zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. Da die Entscheidung des Berufungsgerichts vom Obersten Gerichtshof bestätigt wird und dieser die Begründung des Berufungsgerichts für zutreffend erachtet, ist zunächst auf deren Richtigkeit hinzu…