JudikaturJustizRS0053391

RS0053391 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. September 1991

Dem Abgabengläubiger wird unter den im § 232 BAO 1961 angeführten Voraussetzungen ein materiellrechtlicher Anspruch auf Sicherstellung noch nicht vollstreckbarer Abgabenforderungen eingeräumt, sodaß die nach § 233 Abs 2 BAO im Exekutionsweg erwirkten Sicherheiten nicht als eine anfechtbare Begünstigung des Abgabengläubigers angesehen werden können. (1 Ob 553/56 = JBl 1957,420 = RZ 1957,60; 5 Ob 27/63 EvBl 1963/388; 4 Ob 541/75, 3 Ob 564/78).

Entscheidungen
3