Spruch Aus Anlaß der Nichtigkeitsbeschwerde wird das angefochtene Urteil, das im freisprechenden Teil unberührt bleibt, im übrigen - Schuldspruch des Wilhelm Franz L***** laut Punkt B des Urteilssatzes - aufgehoben; gemäß § 288 Abs 2 Z 3 StPO wird im Umfang der Aufhebung in der Sache selbst erkannt: Wilh…
Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen auf § 259 Z 3 StPO gestützten (rechtskräftigen) Freispruch des Mitangeklagten Alfred Josef Z***** vom Anklagevorwurf in Richtung §§ 11, 35 Abs 2 FinStrG enthält, wurde Wilhelm Franz L***** des Finanzvergehens der Hinterziehung von Eingangsabgaben nac…