Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird in seinem stattgebenden Teil dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die Kläger sind zur ungeteilten Hand schuldig, dem Beklagten die mit 641,26 EUR bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens (darin 106,8…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 3830 KG *****, die an die Liegenschaft EZ 2456 KG ***** unmittelbar angrenzt. Auf letzterer Liegenschaft ist eine Eigentumswohnhausanlage mit 20 Eigentumswohnungen errichtet. Einigen Wohnungen sind Eigengärten (als Wohnungseigen…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht bezeichneten Grund zulässig. Die Revision ist auch berechtigt. Vom Adressatenkreis der nachbarrechtlichen Bestimmungen der §§ 364 ff ABGB ist nicht bloß § 364a ABGB umfasst (vgl 5 Ob 444/97y = RdU 1998/121 [ Kerschner ]), sondern auch § 364b ABGB (vgl 5 …