Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass die Entscheidung des Erstgerichts einschließlich seiner Kostenentscheidung wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 3.053,52 EUR (darin 508,92 EUR USt) bestimmten Koste…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin einer Liegenschaft, auf der ein Hotel betrieben wird. Die Beklagte plante als Bauwerberin, auf der Nachbarliegenschaft einen Dachgeschoß-Ausbau, wofür eine seitlich an der Hausfassade montierte Beschriftung für das auf der Liegenschaft der Klägerin …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist entgegen dem nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) Ausspruch des Berufungsgerichts zulässig und berechtigt. 1. Bei der Irrtumsanfechtung muss der den Irrtum geltend machende Teil einen Sachverhalt behaupten, aus dem sich ergibt, dass der Geschäftsirrtum wesentlich war und entweder vo…