JudikaturJustizRS0053167

RS0053167 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. September 2013

Eine im Statut einer Genossenschaft enthaltene Schiedsklausel, daß sich die Mitglieder "in allen die Angelegenheiten des Verbandes betreffenden Streitigkeiten" einem schiedsrichterlichen Verfahren unterwerfen, umfaßt nicht Schadenersatzansprüche auf Grund unrichtiger Auskünfte des Landesverbandes, die einer Primärkasse erteilt wurden, selbst wenn solche Auskünfte zu den seinen Mitgliedern obliegenden Aufgaben zählen.

Entscheidungen
5