Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens bleibt der Endentscheidung vorbehalten.…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte war von 1980 bis Mitte des Jahres 1982 bei der Klägerin als Vertreter angestellt. Am 30. November 1983 führte das Finanzamt eine Lohnsteuerprüfung bei der Klägerin durch, welche hinsichtlich des Beklagten auf Grund einer Fehlberechnung des Steuerberaters eine Lohns…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Der Beklagte wiederholt im wesentlichen seine bereits in erster Instanz vorgebrachten Einwände, daß er nicht belangt werden könne, weil sich die Klägerin bei der Steuerberechnung eines Steuerberaters als Erfüllungsgehilfen bedient habe, und der Anspruch sei verjähr…