JudikaturJustizRS0052931

RS0052931 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2012

Vereinbarungen zwischen Gebietskörperschaften, die den im § 2 F-VG festgelegten Kostenverteilungsgrundsätzen widersprechen, bedürfen einer eigenen bundesgesetzlichen Ermächtigung im formellen und materiellen Sinn, die durch bloße budgetrechtliche Ansätze für Erstattungszahlungen nicht gegeben sind.

Entscheidungen
3