Spruch 1. Die „Mitteilung“ der klagenden Partei vom 11. Oktober 2017 und die Revisionsrekursbeantwortung der beklagten Partei werden zurückgewiesen. 2. Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen, die in der Zurückweisung des Beseitigungs /Unterlassungsbegehrens b…
Text Begründung: Der Kläger, ein Postbeamter, der 1989 auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe PT 5 ernannt und später der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen worden war, wurde mit Bescheid des Personalamts Salzburg im April 2013 in den Ruhestand versetzt. Nachdem das Bundesverwaltun…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Revisionsrekurs des Klägers ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichts zulässig, weil sich die Vorinstanzen nicht ausreichend mit der Frage auseinandergesetzt haben, ob dem Kläger öffentlich rechtliche Rechtsbehelfe zur Verfügung steh…