Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, binnen 14 Tagen der klagenden Partei und dem Nebenintervenienten auf Seiten der klagenden Partei die mit 2.390,06 EUR (darin 398,34 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der am 25. 11. 1956 geborene Nebenintervenient ist seit 13. 11. 1989 beim Beklagten als Jurist tätig. Er ist verheiratet und für vier Kinder sorgepflichtig. Beim Beklagten (GPA) fand Anfang 2001 eine Neuorganisation statt, bei der die Sektionen und die Rechtsschutzabteilung umge…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig , im Ergebnis jedoch nicht berechtigt . 1. Der vom Beklagten geltend gemachte Verfahrensmangel, den er in einer unzureichend erledigten Tatsachenrüge sieht, liegt nicht vor: Er wäre nur dann zu bejahen, wenn sich das Berufungsgericht mit der Beweisrüge überhaupt nicht befa…