JudikaturJustizRS0051716

RS0051716 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. August 1996

Die Grundlage des Schadenersatzanspruches ist nicht ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Ersatzpflichtigen, sondern dessen von der Rechtsordnung gestatteter Eingriff in fremde Rechte für eigene Zwecke.

Entscheidungen
2