Spruch Dem Revisionsrekurs der Zweit- und der Drittbeklagten wird nicht Folge gegeben. Dem Revisionsrekurs der Klägerin wird Folge gegeben; der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß die einstweilige Verfügung des Erstgerichtes wieder- hergestellt wird. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsmi…
Text Begründung: Die Erstbeklagte betreibt in Wien 6, Mariahilfer Straße 85/87, ein Zahnambulatorium. Die Zweitbeklagte gibt für ihre Mitglieder das Monatsmagazin "Kompetenz" heraus, das in einer Auflage von rund 280.000 Stück in ganz Österreich verbreitet wird. Die Drittbeklagte ist bei der Zweitbekla…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diese Entscheidung gerichtete Revisionsrekurs der Klägerin ist zulässig, weil die angefochtene Entscheidung der Rechtsprechung widerspricht, soweit dies die Passivlegitimation der Erstbeklagten betrifft; der Revisionsrekurs der Zweit- und Drittbeklagten ist zulässig, weil keine Rechtsprec…