Spruch Der Revision des Klägers wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, der Beklagten die mit S 4.783,68 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (davon S 797,28 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 15.5.1984 Angestellter der Beklagten und Mitglied des am 19.12.1984 konstituierten Betriebsrats. Am 11.11.1988 fanden wieder Betriebsratswahlen statt. Am 17.11.1988 beschloß der alte Betriebsrat (dem der Kläger angehört hatte) gemäß § 62 Z 4 ArbVG mit drei Ja…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionswerber vertritt zum (ersten) Feststellungsbegehren, daß sein Arbeitsverhältnis über den 30.4.1989 hinaus aufrecht blieb, die Ansicht, die Beklagte hätte der Mitteilung des Vorsitzenden des neuen Betriebsrates, über den Rücktritt des bisherigen Betriebsrates nicht vertrauen dürfen, da es…