Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Beklagte ist schuldig, der Klägerin die mit S 3.623,04 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (davon S 603,84 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Zu der für den 8.11.1989 ausgeschriebenen Wahl des Angestelltenbetriebsrats der E*****-AG bewarben sich drei wahlwerbende Gruppen, und zwar die Listen "E***** G*****" (Klägerin), ferner "Aktiv für die *****-FCG und Parteifreie" und schließlich die "Fraktion Sozialistischer Gewer…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Gemäß § 55 Abs 1 ArbVG hat der Wahlvorstand nach seiner Bestellung die Wahl unverzüglich vorzubereiten und innerhalb von 4 Wochen durchzuführen. Gemäß § 55 Abs 2 ArbVG hat der Wahlvorstand unter anderem die Wählerliste zu verfassen und sie zur Einsicht der Wahlbere…