Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß das Klagebegehren, es werde festgestellt, daß das Dienstverhältnis der klagenden Partei zur beklagten Partei über die im Kündigungsschreiben der beklagten Partei vom 6.10.1992 angegebenen Endzeitpunkte hinau…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger, der seit 27.11.1973 bei der beklagten Partei beschäftigt war, wurde am 28.4.1989 zum Mitglied des Betriebsrats (Vorsitzender) gewählt. Im Zeitpunkt der Betriebsratswahl beschäftigte die beklagte Partei 10 Arbeitnehmer. Gemäß § 50 Abs 1 ArbVG wurden von ihnen zwei M…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist hinsichtlich des Hauptbegehrens berechtigt. Unter einem Betriebsrat ist in der Regel das Kollegialorgan der betrieblichen Arbeitnehmervertretung zu verstehen, das die teilrechtsfähige Arbeitnehmerschaft vertritt (vgl. B.Schwarz in Cerny-Haas/Laßnigg-B.Schwarz, ArbVG Bd 2 § 50 Erl …