JudikaturJustizRS0050842

RS0050842 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Oktober 2022

Die Umstände des Einzelfalles, die für und gegen ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis sprechen, müssen in ihrer Gesamtheit betrachtet werden. Entscheidend für die Annahme eines arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses ist in erster Linie eine entsprechende wirtschaftliche Unselbständigkeit.

Entscheidungen
35