Spruch 1. Der Aufhebungsbeschluss ist im Umfang der Entscheidung über das im Rekurs eingeschränkte Begehren von 31,28 EUR wirkungslos. 2. Dem Rekurs wird in Ansehung des Hauptbegehrens Folge gegeben. Der das Hauptbegehren betreffende Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichts wird aufgehoben und in der Sach…
Text Entscheidungsgründe: Der Vater der Beklagten (in der Folge immer: Übergeber) schuldet der klagenden Partei aufgrund eines Urteils des Landesgerichts Linz vom 4. November 1996 an Vertretungskosten für ein Strafverfahren 10.525,42 EUR samt 4 % Zinsen seit 22. September 1995 sowie Prozesskosten. Im Zu…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig, weil es einer Auseinandersetzung damit bedarf, ob für die Erwerberhaftung analog § 1409 Abs 1 ABGB Tatbestandsvoraussetzung ist, dass der Übernehmer die konkrete Gläubigerforderung kannte oder kennen musste. Der Rekurs ist auch berechtigt. I. Die als Reaktion auf die vom Ber…