JudikaturJustizRS0050759

RS0050759 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2012

Bleibt es auch nur unklar, ob der nahe Angehörige die Benachteiligungsabsicht des Schuldners gekannt hat oder hat kennen müssen, so besteht das Anfechtungsrecht.

Entscheidungen
14