Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichtes wird dahin abgeändert, dass das Urteil erster Instanz wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit S 33.306,90 bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens (darin S 5.551,15 U…
Text Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 29. 2. 1996, GZ 6 Sa 253/96i, wurde über das Vermögen der protokollierten Firma P***** Vertriebsgesellschaft mbH das Ausgleichsverfahren und am 1. 4. 1997, 6 S 371/97v, das Anschlusskonkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Massev…
Rechtliche Beurteilung Wie das Berufungsgericht selbst erkannte, steht seine Rechtsansicht zur aktuellen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes im Widerspruch. Inzwischen ist bereits über die erhebliche Rechtsfrage (in dem vom Berufungsgericht als seine Vorentscheidung zitierten Verfahren) durch den Obersten Gerichtsh…