Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichtes wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung zu lauten hat: "1. Die zweitbeklagte Partei ist schuldig, zur Hereinbringung der Forderung der klagenden Partei von S 1,120.855,-- samt 6 % Zinsen seit 28.7.1986, der Vergütung ge…
Text Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte war Alleineigentümerin der im Spruch dieser Entscheidung angeführten Liegenschaft. Im Lastenblatt waren im Jahr 1986 ein Pfandrecht für die Forderung der G*** UND B*** DER Ö*** S*** AG in Höhe von S 1,071.102,-- und ein Belastungs- und Veräußerungsverbot für Hi…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist teilweise berechtigt. Gemäß § 1 AnfO können Rechtshandlungen, die das Vermögen eines Schuldners betreffen, außerhalb des Konkurses angefochten werden. Gemäß § 3 AnfO sind in den letzten zwei Jahren vor der Anfechtung vorgenommene unentgeltliche Verfügungen des Schuldners anfechtbar,…