Spruch Die Anträge der beklagten Partei auf Einleitung von Normenprüfungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof gemäß Art 89 Abs 1, 139 Abs 1 B-VG hinsichtlich der Gesetzmäßigkeit der Flugsicherungsan- und Abfluggebührenverordnung 1993 BGBl 1993/423 idF BGBl 1995/452 sowie gemäß Art 89 Abs 2, 140 Abs 1 B-V…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Art I § 2 Abs 1 Austro-Control-Gesetz BGBl 1993/898). Die beklagte Partei ist ein gewinnorientiertes Unternehmen, das Rettungsflüge durchführt. Einen Teil der Kosten dieser Rettungsflüge tragen die jeweili…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und auch berechtigt. Der Oberste Gerichtshof hat zwar bereits in der von den Vorinstanzen herangezogenen Entscheidung 4 Ob 560, 561/95 (ecolex 1996, 168 [nur Leitsatz]; RIS-Justiz RS0088990, 0088992, 0098994 und 0088995) zwischen denselben Parteien (die hier Beklagte war …