JudikaturJustizRS0050130

RS0050130 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Januar 2023

Bei Übungen und im Löschdienst - auch bei einer unmittelbaren Rückfahrt von einem Löscheinsatz - handeln die Feuerwehren in Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe und damit in Vollziehung der Gesetze.

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