Spruch Zur Entscheidung als Rechtsmittelgericht im Verfahrenshilfeverfahren, insbesondere über den Rekurs des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 13. Dezember 2011, GZ 14 Nc 6/11f-7, wird das Oberlandesgericht Wien als zuständig bestimmt, zur allfälligen Dur…
Text Begründung: Der Antragsteller wurde mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 2. 10. 2007, GZ 20 Hv 88/07d-71, zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Zugleich wurde seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. Mit Urteil des Oberlandesgerichts…
Rechtliche Beurteilung Gemäß § 9 Abs 4 AHG ist ein anderes Gericht gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung zu bestimmen, wenn der Ersatzanspruch unter anderem aus der Entscheidung eines Gerichtshofs abgeleitet wird, der nach den Bestimmungen des AHG unmittelbar oder im Instanzenzug zuständig wäre (Schragel , AHG…