JudikaturJustizRS0050128

RS0050128 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Oktober 2023

Bei Anwendung des § 9 Abs 4 AHG ist es nicht möglich, die Zuständigkeit des Gerichtes erster Instanz unverändert zu lassen und bloß ein anderes OLG als Rechtsmittelgericht zu bestimmen.

Entscheidungen
28