Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat die Kosten ihres erfolglosen Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrte der Kläger, ohne sein Klagebegehren auf einen bestimmten Rechtsgrund, insbesondere jenen der Amtshaftung zu stützen, die beklagte Republik Österreich schuldig zu erkennen, das Lesen seiner Briefe durch Justizwachebeamte des lg. Gefangenenhauses Graz,…
Rechtliche Beurteilung Der Vorinstanz ist darin beizupflichten, daß mit der vorliegenden Klage ein Amtshaftungsanspruch weder ausdrücklich noch in der Sache geltend gemacht wird, weil ein solcher gemäß § 1 Abs.1 AHG nur auf Geldersatz bzw. Feststellung eines noch nicht bezifferbaren Schadens zu richten wäre (SZ 59/112; S…