Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der erstbeklagten Partei die mit S 15.913,50 und der zweitbeklagten Partei die mit S 19.096,20 (darin S 3.182,70 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt im Amtshaftungsweg die Verurteilung der Republik und des Landes Salzburg zum Widerruf näher dargestellter, vom Leiter der Bundespolizeidirektion Salzburg in amtlicher Eigenschaft bei einem ORF-Interview gemachter, vom ORF-Landesstudio Salzburg am 28.9.1990 g…
Rechtliche Beurteilung Zunächst ist dem Berufungsgericht beizupflichten, daß die bloße Aufzeigung verfassungsrechtlicher Bedenken gegen eine im Prozeß anzuwendende Norm schon deshalb zentraler Inhalt einer rechtlichen Beurteilung oder einer Rechtsrüge ist, weil es dabei um die Gültigkeitskontrolle der anzuwendenden Recht…