Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 19.412,63 und dem Nebenintervenienten die mit S 23.319,-- (darin S 3.886,50 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Bedienstete der zuständigen Straßenmeisterei - somit Landesbedienstete (Organisationsplan des Amtes der oö. Landesregierung) - fällten am 9.2.1988 eine etwa 25 m hohe Pappel. Der Baum stürzte auf einen PKW, der auf der daran vorbeiführenden Bundesstraße fuhr. Dessen Lenker wur…
Rechtliche Beurteilung Sie hat im erstinstanzlichen Verfahren ausdrücklich erklärt, sie stütze ihre Ersatzansprüche auf die Haftung der beklagten Partei nach § 1319a ABGB und nicht auf die Amtshaftung. Bei derart eindeutigem Vorbringen bleibt es dem angerufenen Gericht verwehrt, die Berechtigung der Ansprüche unter dem G…