JudikaturJustizRS0049999

RS0049999 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Juni 2009

Wichtiges Indiz für die privatwirtschaftliche Natur des Verwaltungshandelns ist der Mangel gesetzlicher Determinierung; der Wille des Verwaltungsorgans, einen Bescheid zu erlassen, kann dagegen für die Hoheitsverwaltung sprechen (vgl SZ 61/261).

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9