JudikaturJustizRS0049947

RS0049947 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Dezember 2021

Aus einer unrichtigen Beweiswürdigung eines Richters kann grundsätzlich ein Amtshaftungsanspruch nicht abgeleitet werden, es sei denn, es läge Willkür vor, weil sich der Richter über wesentliche Verfahrensergebnisse ohne ersichtlichen Grund hinweggesetzt hat.

Entscheidungen
8