Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 447,96 EUR (darin 74,64 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte aus dem Titel der Amtshaftung den Ersatz von Kosten, die ihm durch seine rechtsfreundliche Vertretung in mehreren Verwaltungsstrafverfahren erwachsen seien. Sämtlichen Berufungen gegen die Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft sei nach mündlicher Beruf…
Rechtliche Beurteilung Die Beklagte beantragt, die Revision zurückzuweisen, in eventu ihr nicht Folge zu geben. Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht angeführten Grund zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. 1. Nach § 37 Abs 1 Z 4 RAO (idF BRÄG 2006 BGBl I 164/2005) ist der Österreichische Rechtsanwaltskammertag …