Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der erstbeklagten Partei die mit S 17.376,38 (darin enthalten S 1.579,67 Umsatzsteuer) und der zweitbeklagten Partei die mit S 15.796,71 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin erstattete am 6.10.1976 bei der Bezirkshauptmannschaft Baden eine Gewerbeanmeldung über den Betrieb einer Abfallverbrennungsanlage. Mit Bescheid vom 9.3.1977, Zl. XII-B-32/15-1977, stellte die Bezirkshauptmannschaft Baden gemäß § 340 Abs 7 GewO fest, daß die gesetz…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist nicht berechtigt. Für die Klärung der Frage, welcher Rechtsträger nach dem Amtshaftungsgesetz für schuldhaftes rechtswidriges Verhalten eines Organes in Anspruch genommen werden kann, kommt es nicht darauf an, wessen Organ (organisatorisch) der angeblich Schuldtragende …