JudikaturJustizRS0049816

RS0049816 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. September 2009

Auch die negative Begutachtung nach § 57a KFG erfolgt in Vollziehung der Gesetze. Rechtswidrig ist es, wenn nicht alle schweren Mängel vom Beliehenem im Begutachtungsformblatt angegeben werden.

Entscheidungen
5