Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 23.512,50 S (darin 3.918,75 S USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Im Bemühen, durch die attraktive Gestaltung des öffentlichen Nahverkehrs jenen Personen, die im Individualverkehr ein Kraftfahrzeug benützen, den Zugang zum öffentlichen Verkehrsmittel zu erleichtern und verkehrsbedingte Umweltbelastungen zu vermindern, schlossen sich am 26. 9. 1996 Bu…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Klägerin ist nicht berechtigt. Die Klägerin vertritt den Standpunkt, die Beklagte habe den Gelegenheitsverkehr der Nebenintervenientin bis zum 31. 3. 1998 unter anderen Voraussetzungen als danach subventioniert, weil bis zu diesem Stichtag nur die Nebenintervenientin eine B…