JudikaturJustizRS0049702

RS0049702 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. November 1983

Das rechtliche Schicksal der auf ein aufgeschobenes Gesetz gegründet gewesenen individuellen Verwaltungsakte ist vom Boden der durch die Aufhebung des Gesetzes entstandenen neuen Rechtslage her durch die Untersuchung zu ermitteln, ob das die Aufhebung des früheren Gesetzes bewirkende Gesetz ausdrücklich oder sonst erkennbar über die Aufrechterhaltung oder Aufhebung der auf das aufgehobene Gesetz gegründet gewesenen individuellen Verwaltungsakte eine Aussage trifft.

VwGH vom 29.05.1963, Zl 965/62; Veröff: JBl 1964,219