JudikaturJustizRS0049682

RS0049682 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. März 1965

Nur materiellrechtliche Fehlentscheidungen, nicht aber Verfahrensfehler können eine Nichtigerklärung eines rechtskräftigen Bescheides nach § 68 Abs 4 lit d AVG 1950 rechtfertigen (lt Judikatur des VwGH). Eine andere Rechtsauffassung ist im Sinn der Judikatur zu § 1 AHG unvertretbar, weil sie mit grundsätzlichen Regelungen des AVG 1950 unvereinbar ist. Wollte man die Bestimmung des § 68 Abs 4 lit d schon dann für anwendbar erachten, wenn die Unterbehörde zu ihrem rechtskräftigen Bescheid auf Grund eines mangelhaften Verfahrens oder auf Grund unrichtiger Beweiswürdigung gekommen sein sollte, liefe dies praktisch auf eine Außerkraftsetzung jener Schranken hinaus, die im § 69 AVG 1950 für die Wiederaufnahme des Verfahrens gezogen erscheinen.