Spruch Die Parteienbezeichnung der zweitbeklagten Partei wird auf „N***** GmbH“ berichtigt. Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahingehend abgeändert, dass es als Teilurteil zu lauten hat wie folgt: „1. Die zweitbeklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger macht den ihm abgetretenen Anspruch des Spielers M***** R***** auf Rückzahlung seiner Spielverluste von insgesamt 138.350 EUR geltend, die dieser an Glücksspielautomaten im Zeitraum vom 3. 4. 2005 bis 14. 10. 2012 im Casino A***** erlitten habe. Die Zweitbeklagte haft…
Rechtliche Beurteilung Hierzu hat der Oberste Gerichtshof erwogen: Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht angeführten Grund zulässig; sie ist auch berechtigt. 1.1. Gemäß § 3 GSpG ist das Recht zur Durchführung von Glücksspielen, soweit nichts anderes bestimmt wird, dem Bund vorbehalten (Glücksspielmonopol). Nach de…