JudikaturJustizRS0049666

RS0049666 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Januar 1990

§ 25 Abs 1 AllgGAG hatte seinen Vorläufer im § 25 der Anlegungsgesetze 1874. Bei der Redaktion des AllgGAG wurde das im § 25 der Anlegungsgesetze 1874 verwendete Wort "faktische" (der letzte faktische Besitz) durch das Wort "tatsächliche" (der letzte tatsächliche Besitz) ersetzt. Zur Zeit der Erlassung der Anlegungsgesetze 1874 war es vielfach üblich, dem sogenannten Tabularbesitz (bücherlichen Besitz, Buchbesitz) den sogenannten Naturalbesitz (faktischen Besitz, physischen Besitz) gegenüberzustellen; in diesem Sinne ist der Begriff "tatsächlicher Besitz" aufzufassen, wobei von diesem Begriff sowohl der Sachbesitz als auch der Rechtsbesitz umfaßt wird.