JudikaturJustizRS0049652

RS0049652 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Juli 1983

Mangelhaftigkeit des Verfahrens wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 45 Abs 3 in Verbindung mit § 37 AVG), wenn dem Eintragungswerber, dessen Vertrauenswürdigkeit der Kammerausschuß gemäß § 5 Abs 2 RAO zu prüfen hatte, das Ergebnis nachträglicher Beweisaufnahmen nicht zur Kenntnis gebracht wurde.