JudikaturJustizRS0049581

RS0049581 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Juni 1951

Der Verwaltungsbehörde steht es grundsätzlich nicht frei, ob sie eine Zustellung an eine Person unbekannten Aufenthaltes zu Handen eines vom Gericht zu bestellenden Kurators oder durch öffentliche Bekanntmachung vornehmen will. Eine Ausnahme gilt für das Verfahren nach dem RLG im Hinblick auf dessen § 23.