Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die Entscheidung des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Der Vollzug und die Verständigung der Beteiligten obliegen dem Erstgericht.…
Text Begründung: Mit ihrem vom Vermessungsamt Innsbruck beurkundeten Antrag begehrte die Antragstellerin gemäß den Sonderbestimmungen der §§ 15 ff LiegTeilG die grundbücherliche Durchführung der lastenfreien Abschreibung einer Teilfläche aus Gst 30/25 der EZ ***** KG ***** und Zuschreibung dieser Fläche …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und berechtigt. 1.1. Gemäß § 847 ABGB kann die bloße Teilung was immer für eines gemeinschaftlichen Gutes einem Dritten nicht zum Nachteil gereichen; alle ihm zustehenden Pfand-, Servituts- und anderen dinglichen Rechte werden nach wie vor der Teilung ausgeübt. Triff…