JudikaturJustizRS0049471

RS0049471 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Juli 2011

War eine Gesetzesverletzung oder Satzungsverletzung offensichtlich oder nachweisbar ohne Einfluss auf den Hauptversammlungsbeschluss, so muss der geklagten Gesellschaft der Beweis der Einflusslosigkeit des Verstoßes gestattet werden.

Entscheidungen
8